28.02.2011

VDGH begrüßt neues Krankenhaus-Hygienegesetz

Erfolgreiche Bekämpfung von Keimen ist möglich

Als großen Schritt nach vorne hat der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Krankhaushygiene begrüßt. Er schaffe die Voraussetzung für einheitliche Hygienestandards in ganz Deutschland und biete die Chance, die Gefährdung insbesondere von Krankenhauspatienten durch multiresistente Keime wirksam einzudämmen, betonte VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger.

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Die Verpflichtung der Länder, Hygieneverordnungen zu erlassen, begrüßte er als notwendig und sachgerecht. „Der Gesetzentwurf sieht eine Untersuchung von Risikopatienten auf multiresistente Erreger vor und erschließt damit die präventiven Potenziale der Labormedizin“, betonte Walger. Ein solches Screening könne bei konsequenter Anwendung das Auftreten von Krankenhausinfektionen drastisch reduzieren.

Auf die positiven Erfahrungen in den europäischen Nachbarländern hatte der Verband immer wieder in seiner Initiative „Prävention stärken: jetzt handeln“ hingewiesen. Nach Auffassung des VDGH sollte das Gesetz an einigen Stellen weiterreichende Regelungen vorsehen, „wenn der Leitgedanke eines präventiven und Sektor übergreifenden Ansatzes erfolgreich realisiert werden soll“, heißt es in der heute beim Bundesgesundheitsministerium eingereichten Stellungnahme des Verbands. Dazu gehört, dass neben Kliniken auch Pflege- und Altenheime, die von multiresistenten Erregern gleichfalls bedroht sind, stärker in das geplante Gesetz einbezogen werden sollten.

Außerdem sollten für die Umsetzung bestimmter Maßnahmen klare Fristen vorgegeben werden. Dies gilt beispielsweise für die Einrichtung der beim Robert-Koch-Institut geplanten „Kommission Antiinfektive Resistenzlage und Therapie (ART)“, deren Empfehlungen den Ärzten die gezielte Antibiotika-Therapie erleichtern und die Entstehung weiterer Resistenzen verhindern helfen soll.

Der VDGH fordert zudem, die finanziellen Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere in der ambulanten Versorgung zu schaffen. Dazu gehöre, die Vergütung der erforderlichen Labordiagnostik beim niedergelassenen Arzt und im Krankenhaus abzusichern und diese nicht allein auf den Erreger MRSA zu beschränken. Die zu erwartenden Mehrleistungen müssten extrabudgetär erbracht werden können. Den Zusatzkosten stünden weitaus größere Einsparungen durch vermiedene Behandlungen und Isolierungsmaßnahmen gegenüber.

 

Bildquelle: pixelio/Gerd Altmann


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